Die Diskussion um die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Basel-Landschaft ist vorerst abgeschlossen. Nachdem der Regierungsrat seine Vorlage samt Ergebnis der Vernehmlassung veröffentlicht hatte, folgten der Bericht der Finanzkommission und inzwischen auch die erste und zweite Lesung im Landrat. Inhaltlich bleibt der Kern der Vorlage gleich: Die Schweiz erhebt bei betroffenen grossen Unternehmensgruppen eine Ergänzungssteuer, 25 Prozent gehen an den Bund, 75 Prozent an die Kantone. Der Kanton Basel-Landschaft rechnet ab 2027 mit einem Aufkommen der Ergänzungssteuer von 10 bis 40 Millionen Franken. Vom Kantonsanteil sollen 35 % an die Gemeinden gehen.
Der Regierungsrat hatte nach der Vernehmlassung entschieden, diesen Gemeindeanteil nicht nach Einwohnerzahl, sondern an die Standortgemeinden der betroffenen Unternehmen zu verteilen. Das ist aus Sicht der Steuer Liga richtig. Die Ergänzungssteuer entsteht dort, wo Unternehmen Wertschöpfung schaffen, Arbeitsplätze sichern, Infrastruktur beanspruchen und Standortleistungen der Gemeinden auslösen. Um diese Unternehmen am Standort zu halten, dürfen die entsprechenden Mittel nicht nach dem Giesskannenprinzip über den ganzen Kanton verteilt werden. Diese Einschätzung teilen auch betroffene Unternehmen. Gegenüber der Basler Zeitung betonte Endress+Hauser-CFO Luc Schulheiss, die zusätzlichen Steuereinnahmen sollten den Standortgemeinden zugutekommen – im Fall von Endress+Hauser also Reinach. Diese Gemeinden würden erhebliche Mittel aufwenden, um Unternehmen «eine gute und nachhaltige Entwicklung» zu ermöglichen.
Die Finanzkommission sah das zunächst anders. Sie wollte den Gemeindeanteil wieder nach Einwohnerzahl an alle Gemeinden verteilen und damit zur ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage zurückkehren. Gleichzeitig lehnte sie eine Zweckbindung der Erträge für Standortförderung ab. Immerhin fügte sie eine neue Ziffer 5 in den Landratsbeschluss ein: Der Regierungsrat soll die Finanzkommission nach zwei Jahren vertieft über die bis dahin veranlagte Ergänzungssteuer sowie über erfolgte und geplante Standortförderungsmassnahmen informieren. Das ist ein wichtiger Punkt, aber kein Ersatz für eine klare Mittelverwendung.
In der ersten Lesung korrigierte der Landrat den zentralen Verteilentscheid der Finanzkommission. Der Antrag der FDP-Fraktion setzte sich mit 56 zu 30 Stimmen durch. Damit soll der Gemeindeanteil wieder an die Standortgemeinden fliessen, verbunden mit einer Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Dieser Entscheid ist ein wichtiges Signal an die betroffenen Unternehmen. Selbst wenn eine Zweckbindung des Kantonsanteils bislang ausbleibt, erhalten die Standortgemeinden damit den finanziellen Spielraum, um bei Bedarf gezielt in Standortqualität, Infrastruktur und wirtschaftsnahe Rahmenbedingungen zu investieren.
Trotzdem bleibt der Hauptmangel bestehen. Weder Regierungsrat noch Finanzkommission noch die Mehrheitsverhältnisse in der ersten Lesung haben bisher den politischen Willen gezeigt, die zusätzlichen Einnahmen verbindlich zweckzubinden. Der Regierungsrat argumentiert, dass er bereits bewiesen habe, Standortpolitik gestalten zu können. Dabei verweist er auf die Rahmenausgabenbewilligung für den Aufbau und Betrieb des MedTech Innovation-Hub Baselland. Dafür wurden 36,5 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2029 gesprochen. Das Projekt soll in Arlesheim ein Innovations-Ökosystem aus Infrastruktur, Forschung, Startups und Unternehmen im MedTech-Bereich stärken. Vergangene Projekte sind allerdings keine Garantie für künftiges Handeln. Ohne gesetzliche Verankerung sind zukünftige Investitionen in die Standortqualität von politischen Mehrheiten abhängig. Die Steuer Liga sieht darin die Gefahr, dass solche Mehreinnahmen zweckentfremdet werden. Sie dürfen nicht stillschweigend im allgemeinen Staatshaushalt verschwinden und zur Erhöhung der Staatsquote führen.
Die OECD-Mindeststeuer ist keine normale Steuererhöhung aus kantonalem Gestaltungswillen, sondern eine international erzwungene Übersteuer. Für die betroffenen Firmen bedeutet sie eine Schlechterstellung ohne Gegenleistung. Gleichzeitig sind diese Firmen wichtig für die regionale Wertschöpfung. Sie bieten nicht nur attraktive Arbeitsplätze und generieren einen beträchtlichen Anteil der Einnahmen für den Staat, sondern sind auch Kunden von regionalen KMU, die als Zulieferer und Dienstleister tätig sind. Zugleich sind diese Firmen sehr dynamisch. Sie können ihre Strukturen, Investitionen und im Extremfall auch Standorte an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Angesichts der US-Sonderlösung und weiterer internationaler Ausnahmen ist die OECD-Mindeststeuer heute weniger einheitlich als ursprünglich angekündigt. Für die Schweiz bleibt sie dennoch verbindlich relevant. Gerade deshalb müssen die daraus entstehenden Einnahmen konsequent zur Stärkung der Standortqualität eingesetzt werden.
Die neu eingefügte Berichtspflicht ist aus Sicht der Steuer Liga ein Minimal-Kompromiss. Sie ersetzt zwar keine verbindliche Zweckbindung, schafft aber ein neues Kontrollinstrument. Nach zwei Jahren muss der Regierungsrat der Finanzkommission vertieft aufzeigen, welche Einnahmen aus der Ergänzungssteuer tatsächlich veranlagt wurden und welche Standortförderungsmassnahmen in diesem Zusammenhang erfolgt oder geplant sind. Damit wird erstmals überprüfbar, ob die zusätzlichen Mittel tatsächlich zur Stärkung des Standorts beitragen oder ob sie ohne erkennbare Wirkung im allgemeinen Staatshaushalt aufgehen. Genau diese Evaluation wird entscheidend sein, um die Frage der Zweckbindung später auf einer belastbaren Grundlage erneut zu beurteilen.
In der zweiten Lesung vom 07. Mai 2026 wurde die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der bestehenden Fassung mit einem vier-Fünftel-Mehr beschlossen und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Umsetzung ist somit ein nur teilweise befriedigender Kompromiss. Die eigentliche finanzpolitische Frage bleibt aber ungelöst: Ohne Zweckbindung fehlt der Schutz davor, dass aus einer international aufgezwungenen Übersteuer eine bequeme Zusatzfinanzierung für den Staat wird.
Quellen:
Baz (07.05.2026): Nur acht Gemeinden sollen von OECD-Mindeststeuer profitieren – ist das fair?, Link.
Landrat Kanton Basel-Landschaft: Landratsgeschäft 2025/184. Aufbau und Betrieb des MedTech Innovation-Hub Baselland; Rahmenausgabenbewilligung, Link.
Landrat Kanton Basel-Landschaft: Landratsgeschäft 2025/560. Änderung des Steuergesetzes – Umsetzung OECD-Mindestbesteuerung, Link.