Automatischer Steuerabzug: Schuldenprävention oder neue Bürokratie?

Der automatische Steuerabzug soll Steuerschulden verhindern. Doch im Baselbiet stösst das Modell auf gewichtige Einwände: Es würde Unternehmen zusätzlich belasten, staatliche Aufgaben auf Arbeitgeber verschieben und wirft rechtliche Fragen auf.

Die Steuerrechnung kommt für die meisten Haushalte nicht überraschend. Wer aber über das Jahr hinweg kein Geld zur Seite legt, steht plötzlich vor einer hohen Forderung. Jene, die nicht in der Lage sind, die Steuerrechnung zu begleichen, enden oftmals in einem Teufelskreis. Der Kanton Basel-Stadt hat deshalb nach der Volksabstimmung am 14. Juni 2026 den automatischen Steuerabzug beschlossen. Betroffen sind ordentlich besteuerte Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, sofern sie auch im Kanton arbeiten und nicht bereits der Quellensteuer unterstehen. Nun wagt die SP das Vorhaben auch im Kanton Basel-Landschaft.

SP will Direktabzug ins Baselbiet bringen
SP-Landrätin Juliana Weber Killer verlangt mit einer Motion, dass der Kanton Basel-Landschaft die gesetzliche Grundlage für einen automatischen, aber freiwillig abwählbaren Steuerabzug vom Lohn schafft. Wie auch im Kanton Basel-Stadt wären nur ordentlich besteuerte Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Baselbiet betroffen, sofern sie auch im Kanton arbeiten und nicht bereits der Quellensteuer unterstehen.

Automatisch, aber freiwillig abwählbar
Das Modell folgt dem sogenannten Opt-out-Prinzip. Der Steuerabzug wäre standardmässig vorgesehen, könnte aber abgewählt oder angepasst werden. Die Steuern würden dadurch nicht erhöht. Auch die Steuererklärung bliebe bestehen. Ein Teil der voraussichtlichen Steuer würde lediglich laufend als Akontozahlung überwiesen. Die definitive Abrechnung erfolgte weiterhin über die ordentliche Veranlagung.

Mehr Bürokratie für Unternehmen
Die Steuer Liga lehnt die Vorlage ab. Schuldenprävention ist wichtig. Der automatische Steuerabzug vom Lohn ist dafür aber der falsche Weg. Was als Unterstützung für Arbeitnehmende gedacht ist, würde in der Praxis zusätzlichen Aufwand für Arbeitgeber schaffen. Unternehmen müssten Lohnsysteme anpassen, Abzüge administrieren, Änderungen verarbeiten und Zahlungen koordinieren. Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser gibt gegenüber der Basler Zeitung zu bedenken, dass gerade für KMU der automatische Steuerabzug einen administrativen Mehraufwand darstelle. Anders als im Kanton Basel-Stadt sollen die baselbieter KMU mittelfristig ebenfalls Teil des Systems sein.

Hinzu kommt ein ordnungspolitisches Problem. Der Steuerbezug ist Aufgabe des Staates, nicht der Arbeitgeber. Mit dem Direktabzug würde ein Teil dieser Aufgabe faktisch auf die Privatwirtschaft verschoben. Unternehmen würden damit zusätzliche administrative Pflichten übernehmen, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören.

Unklarer Nutzen
Gleichzeitig bleibt offen, ob der automatische Steuerabzug die richtigen Personen erreicht. Das Modell wäre freiwillig abwählbar. Wer den Abzug nicht will, könnte sich davon befreien lassen. Damit ist fraglich, ob gerade jene Personen erfasst werden, die tatsächlich von Steuerschulden bedroht sind.

Dazu kommt: Freiwillige Vorauszahlungen sind im Baselbiet bereits heute möglich. Wer seine Steuern laufend begleichen möchte, kann dies also schon jetzt tun. Für die Steuer Liga ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb es dafür ein neues automatisches System braucht, das Unternehmen zusätzlich belastet.

Rechtliche Fragen bleiben offen
Neben dem administrativen Aufwand stehen auch rechtliche Fragen im Raum. Die Steuerrechtsprofessorin Andrea Opel äussert gemäss BaZ Bedenken mit Blick auf das Bundesrecht beziehungsweise das Steuerharmonisierungsgesetz. Zwar haben die Kantone beim Steuerbezug einen gewissen Spielraum. Dieser ist aber nicht unbegrenzt.

Kein Steuerexperiment für Baselland
Aus Sicht der Steuer Liga bringt der Vorstoss mehr Bürokratie, belastet Unternehmen zusätzlich und schafft einen neuen staatlichen Automatismus, dessen Wirkung fraglich bleibt. Hinzu kommen rechtliche Bedenken mit Blick auf das Bundesrecht beziehungsweise das Steuerharmonisierungsgesetz. Das Baselbiet braucht keine Kopie des Basler Steuerexperiments, sondern einfache Verfahren, Eigenverantwortung und einen Staat, der seine Aufgaben selbst erfüllt.

Quellen:

  • Landratsgeschäft 2026/6027. Motion Weber Killer, Juliana (25.06.2026): Automatischer, freiwillig abwählbarer Steuerabzug vom Lohn zur Vermeidung von Steuerschulden. Link.
  • Basler Zeitung. With, Benjamin (06.07.2026): Nach Abstimmung in Basel. Nun fordert auch die Baselbieter SP den Lohnabzug – und geht noch weiter als in der Stadt. Link.
  • BZ Basel. Von Gunten, Luis (05.07.2026): Baselbieter SP will den automatischen Steuerabzug der Stadt kopieren. Link.

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