13. AHV-Rente: Das Parlament beschliesst eine Teilfinanzierung

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Grundlage ist die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter», die am 3. März 2024 von Volk und Ständen angenommen wurde. Sie sieht vor, dass Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente künftig einmal jährlich eine zusätzliche Rentenzahlung erhalten. Die Auszahlung erfolgt als Zuschlag zur Dezemberrente.

Offen blieb nach der Abstimmung die Finanzierung. Der Bundesrat schlug zunächst vor, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Damit sollte der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht gehalten werden. Die zusätzlichen Kosten sind hoch. Bereits im ersten Auszahlungsjahr werden rund 4,2 Milliarden Franken benötigt. In den kommenden Jahren steigt der Betrag weiter, weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner zunimmt und die Renten an Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.

Im Parlament entwickelte sich daraus ein längeres Ringen zwischen National- und Ständerat. Der Ständerat setzte auf eine Mischfinanzierung aus höherer Mehrwertsteuer und höheren Lohnbeiträgen. Der Nationalrat wollte die Erwerbsarbeit nicht zusätzlich belasten und stellte sich gegen höhere Lohnprozente. In der Debatte wurde darauf verwiesen, dass zusätzliche Lohnbeiträge Unternehmen und Erwerbstätige treffen, Arbeitskosten erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit belasten könnten. Zudem wurde kritisiert, damit werde die Finanzierung stärker auf die aktive Bevölkerung verschoben.

Nach mehreren Beratungsrunden musste eine Einigungskonferenz eingesetzt werden. Diese schlug eine unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte und zusätzlich höhere Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte vor. Der Ständerat stimmte diesem Kompromiss zu. Der Nationalrat lehnte die höheren Lohnbeiträge jedoch knapp ab, nahm aber die Erhöhung der Mehrwertsteuer an.

Damit ist vorgesehen, den Normalsatz der Mehrwertsteuer von 8,1 auf 8,5 Prozent zu erhöhen. Der Sondersatz für die Hotellerie soll von 3,8 auf 4,0 Prozent steigen. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert. Auch gegen diesen Weg gibt es Vorbehalte. Eine höhere Mehrwertsteuer verteuert Konsum und Dienstleistungen. Unternehmen müssen Preise anpassen, Haushalte tragen höhere Kosten, und die Belastung wird breiter auf Konsumentinnen und Konsumenten verteilt. Arbeitgebervertreter kritisierten zudem, auch eine dauerhafte Mehrwertsteuererhöhung habe volkswirtschaftlich unerwünschte Effekte.

Der aktuelle Entscheid bedeutet, dass die 13. AHV-Rente nur teilweise finanziert wäre. Die Mehrwertsteuererhöhung bringt nach bisherigen Schätzungen deutlich weniger ein, als die neue Rentenzahlung kostet. Gleichzeitig beginnt die Auszahlung bereits im Dezember 2026. Da eine Mehrwertsteuererhöhung Volk und Ständen vorgelegt werden muss und frühestens später in Kraft treten kann, wird die AHV die ersten Auszahlungen aus bestehenden Mitteln leisten müssen.

Damit rückt der AHV-Fonds in den Vordergrund. Er dient dazu, die laufenden Renten zu sichern und Schwankungen abzufedern. Wird er stärker beansprucht, sinken auch seine künftigen Vermögenserträge. Sollte die Mehrwertsteuererhöhung in den Schlussabstimmungen oder später an der Urne scheitern, müsste die Finanzierung erneut aufgerollt werden. In der Reform AHV 2030 stehen bereits weitergehende Varianten im Raum, darunter eine stärkere Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eine Kombination aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen. Aufgrund der aktuellen Positionen im Parlament, dürften weitere Vorstösse in Richtung Mehrwertsteuererhöhung oder Erhöhung der Lohnbeiträge einen schweren Stand haben.

Der politische Stand ist damit vorläufig geklärt, aber finanziell nicht abgeschlossen. Die 13. AHV-Rente wird ausbezahlt. Die vorgeschlagene Finanzierung deckt jedoch nur einen Teil der Kosten. Für Steuerzahlerinnen, Konsumenten, Unternehmen und den AHV-Fonds bleibt die Frage bestehen, wie der dauerhafte Leistungsausbau langfristig getragen werden soll.

Quellen:

  • Debatte im Nationalrat, 17.06.2026: 24.073 Geschäft des Bundesrates. Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. SDA Meldung vom 17.6.2026 Link.
  • BaZ. Städler, Iwan (17.06.2026): Nationalrat gegen höhere Lohnabgaben. Nach langem Ringen ist klar: Die 13. AHV-Rente wird höchstens zur Hälfte finanziert. Link.
  • SRF (17.06.2026): Finanzierung 13. AH-Rente. Samira Marti: «Sind zu einem schweizerischen Kompromiss gekommen». Link.

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