Warum der Staat sich am privaten Arbeitsmarkt orientieren muss

Die formulierte Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» der Wirtschaftskammer Baselland verlangt, dass sich die Anstellungsbedingungen der nach dem kantonalen Personalgesetz angestellten Personen künftig stärker an den Bedingungen von kleinen und mittleren Unternehmen orientieren. Dies betrifft insbesondere Löhne, Ferien und Arbeitszeiten.

Laut den Initianten entzieht der Staat den KMU Fachkräfte, weil viele Betriebe bei Löhnen, Leistungen und Arbeitsplatzsicherheit nicht mit Kanton und Gemeinden mithalten können. Das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern spricht in diesem Zusammenhang von einer Lohnprämie für Staatsangestellte. Gemäss IWP liegen die Löhne für vergleichbare Tätigkeiten in den Kantonsverwaltungen schätzungsweise 5,4 Prozent höher als in der Privatwirtschaft. Bei den Gemeinden beträgt die Differenz schätzungsweise 4,5 Prozent. Die Analyse berücksichtigt zwar Merkmale wie Ausbildung, Berufsfeld, Anstellungsdauer, Pensum und Arbeitsmodell. Nicht vollständig abgebildet werden jedoch weitere Attraktivitätsfaktoren wie Arbeitsplatzsicherheit, Vorsorgeleistungen, Ferienregelungen oder konkrete Homeoffice-Möglichkeiten.

Trotz bestehendem Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt und finanzpolitisch angespannter Lage im Kanton, empfiehlt der Landrat mit 41 zu 38 Stimmen der Baselbieter Stimmbevölkerung die Initiative nur knapp zur Ablehnung. Auch der Regierungsrat und die Personalkommission lehnten die Initiative ab, obwohl die Kommission das Anliegen der Initianten grundsätzlich nachvollziehen konnte.

Gerade aus steuerpolitischer Sicht ist die Initiative relevant. Denn die Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung werden nicht am Markt erwirtschaftet, sondern über Steuern und Gebühren finanziert. Die Initiative zielt damit auf ein steuerpolitisches Ungleichgewicht. KMU tragen mit ihren Steuerzahlungen zur Finanzierung der öffentlichen Hand bei. Gleichzeitig konkurriert diese öffentliche Hand auf dem Arbeitsmarkt mit ihnen um Fachkräfte. Aus Sicht der Initianten darf der Staat seine steuerfinanzierte Stellung nicht nutzen, um bei Löhnen, Ferien, Arbeitszeit und weiteren Leistungen dauerhaft attraktivere Bedingungen zu bieten als die Betriebe, die diese Ausgaben mittragen.

Das ist auch eine Frage der Ausgabendisziplin. Der Staat kann höhere Personalkosten über Steuern, Gebühren oder Schulden finanzieren. Ein KMU kann das nicht. Es muss seine Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen aus der eigenen Wertschöpfung bezahlen. Wenn die öffentliche Hand ihre Anstellungsbedingungen laufend ausbaut, steigt der Druck auf die Staatsausgaben und damit auch auf die Steuerzahlenden.

Die Initiative will deshalb keinen Abbau des Service Public, sondern mehr finanzpolitisches Augenmass. Sie setzt ein Signal, dass der Staat seine besondere Stellung nicht ausnutzen darf. Attraktive Anstellungsbedingungen sind wichtig. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass die öffentliche Hand mit Steuergeldern systematisch bessere Gesamtpakete anbietet als jene Betriebe, die diese Steuern erwirtschaften.

Dass der Landrat die Initiative nur knapp zur Ablehnung empfiehlt, zeigt, wie berechtigt diese Diskussion ist. Der Antrag der FDP-Fraktion, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, scheiterte mit 39 zu 38 Stimmen bei einer Enthaltung. In der Schlussabstimmung wurde die Ablehnung ohne Gegenvorschlag mit 41 zu 38 Stimmen beschlossen.

Die Stimmberechtigten haben nun das letzte Wort. Sie können entscheiden, ob die öffentliche Verwaltung ihre Anstellungsbedingungen weiterhin weitgehend nach eigener Logik weiterentwickeln soll oder ob sie sich stärker am realen Arbeitsmarkt orientieren muss. Ein Ja zur Initiative ist deshalb ein Ja zu mehr Fairness gegenüber den KMU, zu mehr finanzpolitischem Augenmass und zu einem Arbeitsmarkt, in dem der Staat seine besondere Stellung nicht zulasten jener Betriebe ausnutzt, die ihn mitfinanzieren.

Quellen:

  • Der Landrat (04.11.2025): Formulierte Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung». Link.
  • Bz Basel (28.05.2026): Keine Anpassung an KMU-Löhne für das Staatspersonal. Link.
  • Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) (27.08.2024): Löhne und Beschäftigung im öffentlichen Sektor neu vermessen. Link.
  • Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) (12.06.2024): Neue Studie: Lohnprämie beim Bund unverändert bei 12%. Link.
  • Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) (06.02.2023): Der öffentliche Sektor. Neu: Verwaltungslöhne unter der Lupe. Link.
  • Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) (03.02.2023): Public-Private-Pay-Gap: 12% Lohnprämie für Bundesangestellte. Link.
  • Swissinfo.ch (28.05.2026): Knappes Nein zu Arbeitsmarkt-Initiative im Baselbieter Landrat. Link.

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