Der Zürcher Stadtrat will die bisherige Lohnobergrenze deutlich anheben. Die Debatte reicht jedoch über einzelne Gehälter hinaus: Sie wirft die grundsätzliche Frage auf, wie stark der Staat auf dem Arbeitsmarkt mit jenen Unternehmen konkurrieren darf, die ihn finanzieren.
Wie hoch sollen die Löhne von Magistratspersonen in der Schweiz sein? Geht es nach dem Zürcher Stadtrat, soll die bisherige Obergrenze von 257’457 Franken aufgehoben werden. Stattdessen sollen in der höchsten Funktionsstufe künftig rund 296’000 Franken pro Jahr möglich sein. Begründet wird der Schritt unter anderem mit dem Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte.
Ein Kommentar der «Neuen Zürcher Zeitung» nimmt diese Forderung zum Anlass für eine grundsätzlichere Kritik am Selbstverständnis der öffentlichen Hand. Der Staat begreife sich zunehmend selbst als wertschöpfenden Leistungsträger. Dabei gerate aus dem Blick, dass jeder Franken, den die öffentliche Hand ausgibt, zuvor von Unternehmen und Privatpersonen erwirtschaftet und über Steuern finanziert werden muss.
Problematisch wird dies dort, wo der Staat mit hohen Löhnen, Arbeitsplatzsicherheit, Vorsorgeleistungen und zusätzlichen Ferien um dieselben Fachkräfte wirbt wie die Privatwirtschaft. Unternehmen müssen ihre Löhne im Wettbewerb erwirtschaften und zugleich den Staat finanzieren. Die öffentliche Hand darf diese Unternehmen nicht auch noch auf dem Arbeitsmarkt überbieten.
Der NZZ-Autor verweist zudem auf die Lohnentwicklung. 2025 stiegen die Reallöhne in der öffentlichen Verwaltung schweizweit um 3,1 Prozent. Im stark unter Druck stehenden Maschinenbau dagegen stiegen die Reallöhne im selben Zeitraum nur um 0,5 Prozent.
Eine leistungsfähige Verwaltung ist wichtig. Sie darf aber nicht losgelöst von Produktivität, Finanzlage und wirtschaftlicher Realität wachsen. Neue Stellen, höhere Löhne und zusätzliche Leistungen müssen sich an ihrem Nutzen messen lassen. Wohlstand entsteht nicht durch immer grössere staatliche Strukturen, sondern durch Menschen und Unternehmen, die arbeiten, investieren und Risiken tragen.
Der vollständige Kommentar ist auf der Webseite der NZZ abrufbar: Zum NZZ-Artikel.