Die Straumann Group verlegt ihren Hauptsitz schrittweise von Basel-Stadt nach Arlesheim (BL). Der Vollzug erfolgt etappenweise – der volle Steuereffekt wird gemäss lokalen Angaben ab 2027 erwartet. Parallel lanciert der Kanton den «MedTech Innovation-Hub Baselland» am Standort uptownBasel in Arlesheim. Das Paket ist standortpolitisch bedeutend. Das Ziel ist – analog zur Erfolgsgeschichte «Switzerland Innovation Park Basel Area» in Allschwil, an welchem sich der «MedTech Innovation-Hub Baselland» in Arlesheim orientiert – den Standort uptownBasel zu einem global führenden Ökosystem für Medizintechnologie zu entwickeln, so der Regierungsrat in seiner Vorlage an den Landrat. 36,5 Millionen Schweizer Franken plant die Baselbieter Kantonsregierung über den Zeitraum von 2026 bis 2029 in den Standort zu investieren. Das Geld soll nicht nur der Firma Straumann zugutekommen, sondern gezielt in die Infrastruktur, Programme und Strukturen des Hubs fliessen. Konkret plant der Kanton Investitionen unter anderem in folgende Bereiche:
- Förderung konkreter Forschungs- und Entwicklungsprojekte, um die Position der Medtech-Industrie im Kanton zu stärken
- Einführung eines Inkubator- und Akzelerator-Systems, das innovative Gründungen unterstützt und beschleunigt
- ein aktives Community-Management, das den Austausch und die Zusammenarbeit im Hub fördert
Die Vorlage wurde am 12. Juni 2025 vom Landrat mit 64:1 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.
Für den Kanton Basel-Landschaft und die Gemeinde Arlesheim bedeutet der Zuzug, dass in Zukunft mit massiven Steuereinnahmen gerechnet werden kann – nicht zuletzt auch wegen der OECD-Mindeststeuer. Die Straumann Group ist eine der international tätigen Firmen, die von der OECD-Mindeststeuer betroffen ist. Der Bundesrat hat die Inland-Ergänzungssteuer per 1. Januar 2024 eingeführt. Betroffene Firmen mit Sitz in der Schweiz, die nach Bezahlung aller Steuern eine Steuerquote von mindestens 15 % noch nicht erreicht haben, werden mit einer Ergänzungssteuer belegt, um die Mindestrate von 15 % zu erreichen. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer werden zu 75 % den betroffenen Kantonen und Gemeinden überwiesen.
Es ist somit nicht überraschend, dass aus Sicht des Kantons die Aufwendungen über 36,5 Millionen Schweizer Franken mindestens «saldoneutral» sein dürften, wie aus dem Kommissionsbericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zu lesen ist. Auch die Gemeinde Arlesheim plant, sich am Projekt zu beteiligen. Anders als bei der Kantonsregierung macht die Gemeinde ihre Aufwendungen von den Einnahmen der OECD-Ergänzungssteuer abhängig. Diese werden zweckgebunden in einen Standortförderungsfonds gespiesen, welcher wiederum zur Erhöhung der Standortattraktivität der Gemeinde eingesetzt werden soll. Dies geht aus den Dokumenten der Gemeindeversammlung vom 18.06.2025 der Gemeinde Arlesheim hervor.
Einordnung aus Sicht der Steuer Liga
Der Zuzug der Straumann Group ist für Arlesheim und das Baselbiet ein starkes Standortsignal. Er erhöht die lokale Wertschöpfung, stärkt das industrielle Ökosystem und verbreitert mittelfristig die Steuerbasis. Die geplanten staatlichen Investitionen (gedeckt durch die zusätzlich erwarteten Steuereinnahmen) rund um den MedTech-Hub können dabei als Katalysator wirken: Infrastruktur, Vernetzung und Sichtbarkeit verbessern die Rahmenbedingungen für bestehende Firmen und Neugründungen, ohne dass der Staat unternehmerische Aufgaben übernimmt.
Bei aller Freude über den Zuzug bleibt festzuhalten: Bis das Baselbiet zu den attraktivsten Kantonen zählt, ist es noch ein weiter Weg. «Dass Straumann ins Baselbiet wechselt, ist sehr positiv. Doch man muss die Dinge realistisch sehen: Das hat vor allem mit der Politik in der Stadt zu tun, nicht mit der Attraktivität des Baselbiets», sagte Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, in einem Interview in der BaZ am 10.06.2025 und ordnete damit die Beweggründe für den Standortwechsel ein.
Ausserdem mahnt die Steuer Liga zur Nüchternheit im finanzpolitischen Umgang mit den erwarteten Mehreinnahmen. Kanton und Gemeinden dürfen nicht einer Ausgabeneuphorie verfallen. Mehreinnahmen aus OECD-Ergänzungssteuern gehören zweck- und branchengebunden zur Standortförderung eingesetzt. Zudem müssen die jüngsten handelspolitischen Gegebenheiten beachtet werden. Wir haben jüngst in einem Blogbeitrag zu den neusten US-Zöllen auf Schweizer Warenimporte auf die möglichen Gefahren für die Konjunktur und Steuereinnahmen hingewiesen. Es drohen tiefere Steuereinnahmen. Zudem sind die Auswirkungen, welche die Unsicherheit der aktuellen US-Handelspolitik verursacht, nicht absehbar. Aus unserer Sicht gilt deshalb der Grundsatz eines effizienten, zielgerichteten Mitteleinsatzes: Standortförderung dort, wo sie nachweislich Hebelwirkung entfaltet; klare Wirkungskontrolle statt Giesskanne; Planbarkeit und schlanke Verfahren für Unternehmen. Wettbewerbsfähige, verlässliche Steuer- und Regulierungsbedingungen bleiben der entscheidende Standortvorteil.
Kernforderungen der Steuer Liga
- Schlanke Haushaltsplanung & Ausgabendisziplin
Mehreinnahmen aus Steuern sind kein Freipass für neue Ausgaben. Die Ausgabendisziplin muss unbedingt erweitert und die Staatsausgaben reduziert werden. Der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Der Kanton Basel-Landschaft rechnet im AFP 2025-2028 mit einer zusätzlichen Nettoverschuldung von 297 Mio. Franken. - Kantonale Zweckbindung zur Branchenförderung der OECD-Ergänzungssteuer
Die Steuer Liga fordert, dass der Kanton sämtliche Mehreinnahmen durch die OECD-Ergänzungssteuer zweckgebunden einsetzt. Die Gelder dürfen nicht dem allgemeinen Ausgabentopf hinzugefügt werden, sondern dort zurückgeführt werden, wo Geld entzogen wird, das sonst für Investitionen gebraucht würde. Das schafft Transparenz und kommt denjenigen Firmen zu Gute, die von der Mehrbelastung betroffen sind. - Steuerlast reduzieren & Regulierungen abbauen
Die Steuerbelastung und überbordende Vorschriften bremsen insbesondere KMU. Weniger Bürokratie und tiefere Steuern bedeuten mehr Zeit und Kapital für Innovation und Wachstum. Von der OECD-Mindeststeuer betroffene Firmen wie Straumann profitieren nicht direkt von steuerlichen Entlastungen, da sich damit die Ergänzungssteuer erhöhen würde. In Verbindung mit unserer Forderung bezüglich der Zweckbindung zur Standortförderung, werden wiederum auch diese Firmen entlastet und die Branche gestärkt. - Risiko-Management: US-Zollschock einpreisen
Die Folgen für die Steuereinnahmen des US-Zoll-Hammer von 39 % auf Importe aus der Schweiz in die USA sind bislang noch nicht absehbar. Es ist jedoch mit Mindereinnahmen zu rechnen. In dieser Phase ist es entscheidend, dass der Staat seine Ausgaben konservativ plant, die richtigen Prioritäten setzt und sich auf Kernaufgaben fokussiert. Steuerentlastung für die betroffenen Firmen sind angebracht.
Fazit
Straumanns Rückkehr ins Baselbiet ist ein starkes Signal – für Arlesheim, den Kanton und die ganze Wirtschaftsregion. Wenn Kanton und Gemeinde jetzt nüchtern bleiben, Mittel zweckgebunden einsetzen und Steuererleichterungen für KMU und private Haushalte ins Auge fassen, wird aus der Chance ein langfristiger Gewinn.
Quellenvermerk
- Finanzdepartement (EFD): Mindestbesteuerung/OECD-G20: Einführung der Inland-Ergänzungssteuer per 1. Januar 2024 (Dossier/FAQ, laufend). BDO Schweiz
- Fedlex (Bundesrecht): Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung) – in Kraft seit 1. Januar 2024. Fedlex
- Regierungsrat BL: Medienmitteilung «MedTech Innovation-Hub für das Baselbiet» (7. Mai 2025). Basel-Landschaft
- Landeskanzlei BL: Publikation Referendumsfrist – Landratsbeschluss vom 12. Juni 2025 (36.5 Mio. für MedTech Innovation-Hub, 2026–2029) (19. Juni 2025). PDF
- Finanzverwaltung Baselland: AFP 2025 – 2028 (25. September 2024). PDF
- Wirtschaftsförderung Baselland: „MedTech innovation hub for the Basel region“ (7. Mai 2025). Standortförderung Baselland
- Regierungsrat BL an den Landrat: Vorlage LRV 2025/184 „Aufbau und Betrieb des MedTech Innovation-Hub Baselland; Rahmenausgabenbewilligung“ (6. Mai 2025). PDF
- Volkswirtschafts- & Gesundheitskommission BL: Bericht zur Vorlage 2025/184 (4. Juni 2025). PDF
- Einwohnergemeinde Arlesheim: Erläuterungen zur Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 – inkl. Reglement über den Standortförderungsfonds (OECD-Ergänzungssteuer zweckgebunden) (18. Juni 2025). PDF
- BaZ: ««Die Politik hat Schiffbruch erlitten»: Christoph Buser will die lokale Wirtschaft retten» (10.06.2025). BaZ
- OnlineReports: „Millionen-Steuersegen für Arlesheim“ – mit Hinweis auf vollständige Steuerwirkung ab 2027 (5. Juni 2025). onlinereports.ch
- bz Basel: „Steuererträge in Millionenhöhe: Arlesheim begrüsst Straumann einstimmig“ (19. Juni 2025). bz Basel
- bz Basel: „Straumann Group zieht zurück ins Baselbiet – und die Regierung zückt das grosse Portemonnaie“ (6. Mai 2025). bz Basel
- swissinfo/Keystone-SDA: „Straumann und Kanton wollen Med-Tech in Arlesheim BL voranbringen“ (6. Mai 2025). SWI swissinfo.ch
- swissinfo/Keystone-SDA: „Baselbieter Landrat bewilligt 36,5 Millionen für Standortförderung“ (12. Juni 2025). SWI swissinfo.ch
- ch: „Straumann Group kehrt ins Baselbiet zurück“ (8. Mai 2025). Nau
- Technik+Wissen: „uptownBasel wächst weiter – jetzt mit Medtech-Hub und Straumann“ (6. Mai 2025). technik-und-wissen.ch
- Wochenblatt BL: „Straumann zieht ins Birstal“ (8. Mai 2025). wochenblatt.ch
- Baseljetzt: „Landrat bewilligt 36,5 Millionen für Arlesheimer Standortförderung“ (12. Juni 2025). Baseljetzt